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Ausstellungsordnung für die 10. Offene Zerbster Rammler- und Lokalschau

am 01. und 02. Dezember 2018 in Zerbst/Anhalt

Die Ausstellung wird als Jubiläumsschau anlässlich der 10. Ausstellung
und des 120-jährigen Bestehens des Zerbster Rassekaninchenvereins G377 e.V. durchgeführt.

 

Veranstalter: Rassekaninchenzüchterverein G377 Zerbst e.V.
Ausstellungsort: Vereinsheim Kirschallee 2 (ASKOM Gelände), 39261 Zerbst/Anhalt
Allgemeine Bedingungen: Die Grundlage der Schau bildet die gültige AAB des ZDRK und die Ausstellungsordnung.

Die Ausstellung umfasst Kaninchen aller anerkannten Rassen und Farbenschläge. Es sind Zuchtgruppen des laufenden Zuchtjahres und Einzeltiere, auch als Jungtiere zugelassen. Alle Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Jeder Aussteller erkennt mit der Anmeldung die Schauordnung an. Die Tierzahl ist auf 150 Tiere begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor eine evtl. Kürzung der Meldezahlen in Abstimmung mit dem Aussteller vorzunehmen. Jeder Aussteller kann vereinsinterne oder ZDRK- Meldebögen benutzen.


Anmeldung: Meldungen sind zu richten an: Hans-Joachim Heinemann, Steglitzer Weg 7, 39261 Zerbst/Anhalt Tel./Fax: 03923/783820
Meldeschluss: 11. November 2018

Der B-Bogen gilt als Ausstellernachweis bei der Einlieferung. Die Ausstellungsgebühren sind zum Meldeschluss unter dem Kennwort: „ 10. Offene Zerbster Lokalschau“ auf unser Konto zu überweisen. Konto-Nr. wird dem Aussteller nach Anmeldung mitgeteilt.
In Abstimmung mit der Ausstellungsleitung kann die Bezahlung auch bei der Einlieferung der Tiere erfolgen.

 

Schaugliederung Zuchtgruppe 1: 1Elterntier und 3 Wurfgeschwister
Zuchtgruppe 2: 4 Wurfgeschwister oder 2/2
Zuchtgruppe 3: alle Rassen
Kosten Der Kostenbeitrag pro Tier (2,00)
incl. Unkostenbeitrag (0,50) beträgt: 2,50 €
Jugendliche: 1,00 €
Zuchtgruppenzuschlag: 2,00 €
Pflichtkatalog: 2,50 €
Ummeldegebühr: 1,00 €
Tierverkauf Der Tierverkauf erfolgt durch die Ausstellungsleitung. Die Provision beträgt 10 % die der Käufer zu tragen hat.
Ein privater Verkauf auf der Ausstellung ist untersagt.
Ehrungen 50% des Kostenbeitrages wird für Ehrungen genutzt.
Zusätzlich werden Stiftungspreise und Sachpreise vergeben.
Die Vereinsmeisterschaft und die Beste Züchterleistung, sowie die Wanderpokale der ZG 1 und ZG 2 werden Vereinsintern vergeben.
Haftung Für Schäden, die Aussteller und Besucher während der Schau verursachen, bzw. erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Nur für Verluste, die ursächlich durch die Schauleitung verursacht werden, tritt eine Haftung ein, die entsprechend der AAB geregelt wird. Sollte die Schau wegen höherer Gewalt, Seuchen u.ä. ausfallen, wird bis auf den Unkostenbeitrag alles zurückerstattet. Alle Tiere sollten gegen RHD geimpft sein.
Termine Einlieferung:
Donnerstag, den 29.11.18 von 17.00 bis 19.00 Uhr

Fütterung: am Einlieferungstag der Aussteller selbst, Futternäpfe sind mitzubringen
Bewertung: Freitag, den 30.11.2018 (nicht öffentlich)
Ehrung: Sonntag, den 02.12.2018 um 14.30 Uhr
Ausstallung: Sonntag, den 02.12.2018 um 15.00 Uhr
Einsprüche sind bis zum 16.12.2018 geltend zu machen.
Es ist eine Kaution von 20 € zu zahlen, welche bei berechtigten Einspruch erstattet werden.
Öffnungszeiten Samstag, den 01.12.2018 von 9.00 – 16.00 Uhr.
Eröffnung der Schau um 9.00 Uhr durch den Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt.
Sonntag, den 02.12.2018 von 10.00 – 15.00 Uhr.

Die Ausstellungsleitung